Am Zentralen Hochschulsport - ZHS - können alle Studierende und Bedienstete der staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen in München, Freising und Landshut und deren Angehörige sowie alle Fördervereins-Mitglieder teilnehmen.
Zusätzlich wurde verschiedenen nichtstaatlichen Hochschulen, Institutionen und Personengruppen die Teilnahmeberechtigung zugesprochen (siehe Details ATB/AGB).
Immatrikulierte Studierende einer Hochschule außerhalb des Aufgabenbereichs des ZHS, sofern der Hauptwohnsitz in Freising oder Landshut oder ein studienbedingter Aufenthalt in Freising bzw. Landshut mit Praktikumsnachweis nachgewiesen werden kann, sind teilnahmeberechtigt.
Ehepartner und Lebenspartner, sofern sie den gleichen Wohnsitz nachweisen können, sind auch teilnahmeberechtigt; ebenso die Kinder, sofern sie kindergeldberechtigt sind.
(1) Die Teilnahme am Hochschulsportbetrieb von Minderjährigen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist nicht möglich.
(2) Ab Beginn des 15. Lebensjahres ist eine selbständige Teilnahme am Kursbetrieb nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Ressortleiter möglich.
Teilnehmende, die als Sondergruppe deklariert sind, benötigen zusätzlich zu Ihrem online gekauften Basic-Ticket (in Kursbuchung inkludiert) Ihre ZHS-Card. Die ZHS-Card kann im Verwaltungsgebäude am Campus in Freising validiert werden. Alle anderen Teilnehmenden benötigen lediglich zum Einlass die digitale Kurs-Buchungsbestätigung.